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DGAP-Ad-hoc News vom 12.08.2011

SNP Schneider-Neureither & Partner AG: Vorstand beschließt Aktienrückkaufprogramm

SNP Schneider-Neureither & Partner AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
12.08.2011 14:21

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
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Vorstand der SNP Schneider-Neureither & Partner AG beschließt Aktienrückkaufprogramm


Heidelberg, 12. August 2011 - Die SNP Schneider-Neureither & Partner AG mit Sitz in Heidelberg (ISIN DE0007203705) ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20. Mai 2010 gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG zum Erwerb eigener Aktien bis zu 10% des Grundkapitals bis zum 19. Mai 2015 ermächtigt. Im Rahmen dieser bestehenden Ermächtigung hat der Vorstand heute ein Aktienrückkaufprogramm beschlossen.

Der Aktienrückkauf soll zunächst bis zu 4.000 Stückaktien umfassen; das entspricht bis zu ca. 0,35% des Grundkapitals der Gesellschaft und - auf Basis des XETRA-Schlusskurses vom 11. August 2011 - einem Rückkaufvolumen (ohne Erwerbsnebenkosten) von bis zu ca. EUR 236.000. Der Aktienrückkauf wird ab dem 15. August 2011 beginnen und auf sechs Monate zeitlich befristet sein.

Der Rückkauf erfolgt ausschließlich über die Börse und in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003 (Safe Harbour) zur Durchführung der Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates - Ausnahmeregelungen für Rückkaufprogramme und Kursstabilisierungsmaßnahmen (Abl. EU Nr. L 336/33 vom 23. Dezember 2003).
Mit der Durchführung des Aktienrückkaufprogramms wurde ein Kreditinstitut beauftragt, das seine jeweiligen Entscheidungen über den Zeitpunkt und Umfang des Erwerbs unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft tätigt.

Der Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den am Handelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs einer SNP-Aktie im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse Frankfurt am Main um nicht mehr als 10% überschreiten und um nicht mehr als 10% unterschreiten. 

Der Kauf wird außerdem nicht zu einem Kurs erfolgen, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) über dem des höchsten unabhängigen Angebots auf den Handelsplätzen, auf denen der Kauf stattfindet, liegt. Das zulässige Rückkaufvolumen wird für die Dauer des Aktienrückkaufprogramms auf täglich maximal 262 Stückaktien festgelegt.

Das Rückkaufprogramm kann, soweit erforderlich und rechtlich zulässig, jederzeit ausgesetzt und wieder aufgenommen werden.
Die Transaktionen werden in einer den Anforderungen des Art. 4 Abs. 4 EG-VO entsprechenden Weise spätestens am Ende des siebten Handelstages nach deren Ausführung auf der Internetseite der SNP Schneider-Neureither & Partner AG bekannt gegeben.

Die zurückgekauften Aktien können für alle in der von der Hauptversammlung erteilten Ermächtigung festgelegten Zwecke verwendet werden.

SNP Schneider-Neureither & Partner AG
Der Vorstand


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