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DGAP-Ad-hoc News vom 20.02.2012

SNP Schneider-Neureither & Partner AG: Aktienrückkaufprogramm wird fortgesetzt

SNP Schneider-Neureither & Partner AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
20.02.2012 10:02

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Aktienrückkaufprogramm wird fortgesetzt

Heidelberg, 20. Februar 2012 - Der Vorstand der SNP Schneider-Neureither & Partner AG mit Sitz in Heidelberg (ISIN DE0007203705) hat heute beschlossen, das im August 2011 begonnene und damals auf zunächst 4.000 Stückaktien begrenzte Aktienrückkaufprogramm fortzusetzen. Es sollen nun bis zu 4.000 weitere Stückaktien der Gesellschaft über die Börse erworben werden, das entspricht weiteren bis zu ca. 0,35% des Grundkapitals der Gesellschaft und - auf Basis des XETRA-Schlusskurses vom 17. Februar 2012 - einem Rückkaufvolumen (ohne Erwerbsnebenkosten) von bis zu ca. EUR 242.000. Der Aktienrückkauf wird ab dem 21. Februar 2012 beginnen und auf 12 Monate zeitlich befristet sein.

Der Rückkauf erfolgt ausschließlich über die Börse und in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003 (Safe Harbour) zur Durchführung der Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates - Ausnahmeregelungen für Rückkaufprogramme und Kursstabilisierungsmaßnahmen (Abl. EU Nr. L 336/33 vom 23. Dezember 2003).
Mit der Durchführung des Aktienrückkaufprogramms wurde ein Kreditinstitut beauftragt, das seine jeweiligen Entscheidungen über den Zeitpunkt und Umfang des Erwerbs unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft tätigt.

Der Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den am Handelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs einer SNP-Aktie im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse Frankfurt am Main um nicht mehr als 10% überschreiten und um nicht mehr als 10% unterschreiten.

Der Kauf wird außerdem nicht zu einem Kurs erfolgen, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) über dem des höchsten unabhängigen Angebots auf den Handelsplätzen, auf denen der Kauf stattfindet, liegt. Das zulässige Rückkaufvolumen wird für die Dauer des Aktienrückkaufprogramms auf täglich maximal 113 Stückaktien festgelegt.

Das Rückkaufprogramm kann, soweit erforderlich und rechtlich zulässig, jederzeit ausgesetzt und wieder aufgenommen werden.
Die Transaktionen werden in einer den Anforderungen des Art. 4 Abs. 4 EG-VO entsprechenden Weise spätestens am Ende des siebten Handelstages nach deren Ausführung auf der Internetseite der SNP Schneider-Neureither & Partner AG bekannt gegeben.

Die zurückgekauften Aktien können für alle in der von der Hauptversammlung erteilten Ermächtigung festgelegten Zwecke verwendet werden.
SNP Schneider-Neureither & Partner AG

Der Vorstand




Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:
Die SNP AG ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20. Mai 2010 gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG zum Erwerb eigener Aktien bis zu 10% des Grundkapitals bis zum 19. Mai 2015 ermächtigt.

Die Gesellschaft hatte im August 2011 beschlossen, zunächst bis zu 4.000 Stückaktien über die Börse zu erwerben, was bis zu ca. 0,35% des Grundkapitals der Gesellschaft und - auf Basis des XETRA-Schlusskurses vom 11. August 2011 - einem Rückkaufvolumen (ohne Erwerbsnebenkosten) von bis zu ca. EUR 236.000 entsprach. Der Aktienrückkauf begann ab dem 15. August 2011 und wurde am 25. Januar 2012 abgeschlossen. Bis zum 25. Januar 2012 wurden insgesamt 4.000 Aktien mit einem auf sie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 4.000,00 zu einem durchschnittlichen Preis von EUR 61,57 und einem Gesamtpreis von EUR 246.292,00 erworben.
Insgesamt gehören der SNP AG demgemäß 4.000 (in Worten: vier Tausend) Aktien mit einem auf sie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 4.000,00. Dies entspricht rund 0,35% des Grundkapitals der Gesellschaft. Damit ist der Hauptversammlungsbeschluss vom 20. Mai 2010 derzeit zum Teil umgesetzt worden, der zum Rückkauf von 10% des Grundkapitals (gesamtes Grundkapital aktuell EUR 1.132.750,00) ermächtigte. Eine Entscheidung über die Verwendung der zurückgekauften Aktien ist noch nicht gefasst worden. Der Hauptversammlungsbeschluss sieht hierfür mehrere Möglichkeiten vor.

20.02.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

 
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