SolarWorld AG: Anzeige für Einzelgesellschaft gem. § 92 Abs. 1 AktG und Bestätigung der vorabgemeldeten Konzernzahlen 2016 und der Prognose 2017
Der Vorstand der SolarWorld AG zeigt gemäß § 92 Abs. 1 AktG für die Einzelgesellschaft SolarWorld AG einen Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals an. Dieser resultiert im Wesentlichen aus Rückstellungen und Wertberichtigungen in Verbindung mit den eingeleiteten Fokussierungs- und Kostensenkungsmaßnahmen zur Erhöhung der Ertragsstärke der Einzelgesellschaft und des Konzerns.
Das Eigenkapital im HGB-Einzelabschluss für das Geschäftsjahr 2016 sank für die betreffende Einzelgesellschaft durch einen Verlust nach Steuern in Höhe von 28,2 Mio. EUR auf 2,6 (31. Dezember 2015: 30,8) Mio. EUR.
Der Vorstand wird gemäß § 92 Abs. 1 AktG eine Hauptversammlung einberufen.
Für den Gesamtkonzern belief sich das Eigenkapital inklusive aller Einzelgesellschaften zum 31. Dezember 2016 auf 120,5 Mio. EUR. Dies entspricht einer Eigenkapitalquote von 18 Prozent. Der Vorstand bestätigt zudem die am 10. Februar 2017 vorab gemeldeten Konzerngeschäftszahlen 2016 und die Prognose für das Jahr 2017 und wird hierzu wie geplant am 29. März 2017 berichten.
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21.03.2017 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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