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DGAP-Ad-hoc News vom 12.05.2017

SolarWorld AG: Vorläufiger Insolvenzverwalter der SolarWorld AG / Insolvenzen Tochtergesellschaften

SolarWorld AG / Schlagwort(e): Insolvenz

12.05.2017 / 16:39 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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SolarWorld AG: Vorläufiger Insolvenzverwalter der SolarWorld AG / Insolvenzen Tochtergesellschaften

Der Vorstand der SolarWorld AG hat am 11. Mai 2017 Insolvenzantrag bei dem Amtsgericht Bonn gestellt. Im Zuge dessen hat das zuständige Gericht Herrn Rechtsanwalt Horst Piepenburg zum vorläufigen Insolvenzverwalter mit Zustimmungsvorbehalt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 2. Alt. InsO) bestellt.

Die Geschäftsführer der Tochtergesellschaften SolarWorld Industries Sachsen GmbH, SolarWorld Industries Thüringen GmbH, SolarWorld Industries Deutschland GmbH und der SolarWorld Innovations GmbH haben am 12. Mai 2017 im Zuge der Insolvenz der Muttergesellschaft jeweils einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht in Bonn gestellt. Das Insolvenzgericht hat daraufhin Rechtsanwalt Piepenburg auch zum vorläufigen Insolvenzverwalter dieser Gesellschaften bestellt.

Kontakt:
SolarWorld AG
Investor Relations
Tel.-Nr.: 0228/55920-470;
E-Mail: placement@solarworld.com


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