Wir nehmen Bezug auf die Stimmrechtsmitteilung gemäß §33 WpHG vom 17.08.2020 der Luxunion S.A., Foyer Finance S.A., Luxempart S.A. und Luxempart PIPE SARL, Leudelange, Luxemburg (zusammen 'Luxempart'). Die vorgenannten Mitteilenden haben uns gemäß § 43 Abs. 1 WpHG am 26.08.2020 in Zusammenhang mit der Überschreitung der 10%-Schwelle am 13.08.2020 über Folgendes informiert:
Mit dem Stimmrechtserwerb verfolgte Ziele (§43 Abs. 1 Satz 3 WpHG):
1. Luxempart investiert mit dem Ziel der Generierung langfristiger Handelsgewinne.
2. Die Mitteilenden schließen nicht aus, in Abhängigkeit von der Markt- und Unternehmensentwicklung weitere Stimmrechte zu erwerben.
3. Die Mitteilenden streben grundsätzlich an, die Gesellschaft bei der Besetzung von Organpositionen durch ihren Einfluss zu unterstützen und den Aufsichtsrat langfristig zur Förderung eines aktiven unternehmerischen Ansatzes zu stärken.
4. Die Mitteilenden streben an, auf eine Verbesserung der Kapitaleffizienz der Emittentin hinzuwirken. Eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur des Unternehmens, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis zwischen Eigen- und Fremdfinanzierung sowie die Dividendenpolitik, ist nicht beabsichtigt.
Herkunft der verwendeten Mittel (§ 43 Abs. 1 Satz 4 WpHG):
Der Erwerb der Stimmrechte erfolgte mit Eigenmitteln.
27.08.2020 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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