Lotterievermittlung über das Internet gerichtlich erlaubt Tipp24 SE / Schlagwort(e): Rechtssache 12.11.2010 14:58 Lotterievermittlung über das Internet gerichtlich erlaubt * Unanwendbarkeit des Glücksspiel-Staatsvertrags bestätigt * Erstes Urteil zum Online-Lotto: Vermittlung bedarf keiner Erlaubnis (Hamburg, 12. November 2010) Das Verwaltungsgericht Halle hat am 11. November 2010 zentrale Restriktionen des Glücksspiel-Staatsvertrags (GlüStV) für unanwendbar erklärt und festgestellt, dass es für die Vermittlung von Lotterien - insbesondere Lotto 6 aus 49 - im Internet keiner Erlaubnis bedarf. Damit folgt das Gericht den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Dieser hatte zentrale Beschränkungen des GlüStV aufgrund mangelnder Kohärenz und Konsistenz bereits am 8. September 2010 für unanwendbar erklärt. Die Tipp24 SE hatte auf die Feststellung der Erlaubnisfreiheit für die Online-Vermittlung von Lotterien in Sachsen-Anhalt geklagt. Dieser Klage wurde nun vom Verwaltungsgericht Halle stattgegeben. Das Gericht verwies in seinen Ausführungen auf die inkohärenten Regelungen der unterschiedlichen Glücksspielbereiche. So werden gewerbliche Automatenspiele und Pferdewetten in Deutschland trotz erwiesener höherer Suchtgefahr wesentlich liberalerer reglementiert als der Lotteriebereich. In diesem Zusammenhang warf das Gericht auch die Frage auf, ob es bei Lotterien mit bis zu zwei Ziehungen in der Woche überhaupt eine relevante Suchtgefahr geben könne. Das Verwaltungsgericht hatte hierzu sämtliche Betreuungsgerichte Deutschlands sowie rund 100 Fachkliniken nach der Bedeutung von Lotto im Rahmen von Spielsucht befragt. In der Analyse der hieraus gewonnen Ergebnisse stellt Prof. Dr. Stöver, Direktor des Instituts für Suchtforschung der Fachhochschule Frankfurt am Main, fest, dass Lottospielen an sich kein erhebliches Suchtproblem begründe. Dr. Hans Cornehl, Vorstand der Tipp24 SE: 'Eine sehr positive Entscheidung für Tipp24. Das Gericht hat nicht nur unserer Klage vollumfänglich stattgegeben, es teilt auch unsere wiederholt geäußerte Überzeugung, dass es schlicht keine Lottosucht gibt. Mit dieser ersten Hauptsache-Entscheidung eines deutschen Gerichts nach den jüngsten Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs zum deutschen Glücksspielrecht sehen wir uns in unserem Vorhaben bestätigt, das Deutschlandgeschäft schnellstmöglich wieder aufzunehmen.' Eine schriftliche Entscheidung liegt noch nicht vor. Über die Tipp24 SE: Die Tipp24 SE (vormals Tipp24 AG) wurde im September 1999 gegründet und hält Beteiligungen an einer Reihe von Gesellschaften in Spanien, Italien und Großbritannien, die die Teilnahme an Glücksspielen aus dem Lotteriebereich über das Internet ermöglichen, insbesondere über die Websites www.ventura24.es, www.giochi24.it, www.mylotto24.co.uk und www.tipp24.com. In Deutschland betreibt die Tipp24 Entertainment GmbH die Spieleplattform www.tipp24games.de. Seit Gründung bis Ende 2008 vermittelte die Tipp24 SE mehr als 1,5 Mrd. Euro an staatliche Lotteriegesellschaften, zuletzt mehr als 330 Mio. Euro pro Jahr. Nach dem erfolgreichen Börsengang in 2005 (Prime Standard) wurde das Unternehmen im Juni 2009 in den SDAX aufgenommen und firmiert seit Dezember 2009 als europäische Aktiengesellschaft. Tipp24 SE Andrea Fratini Leitung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Tel.: +49 40 32 55 33-660 E-Mail: presse@tipp24.de Internet: www.tipp24-se.de/presse/ 12.11.2010 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: Tipp24 SE Straßenbahnring 11 20251 Hamburg Deutschland Telefon: +49 (0)40 325533-0 Fax: +49 (0)40 325533-77 E-Mail: office@tipp24.de Internet: www.tipp24-se.de ISIN: DE0007847147 WKN: 784714 Indizes: SDAX Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Hamburg, München, Berlin, Düsseldorf, Stuttgart Ende der Mitteilung DGAP News-Service |