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DGAP-Ad-hoc News vom 16.04.2013

Tipp24 SE platziert Barkapitalerhöhung erfolgreich

Tipp24 SE / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
16.04.2013 11:24

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Nicht zur Verteilung, Veröffentlichung oder Weiterleitung in den USA, Kanada, Australien oder Japan oder sonstigen Ländern, in denen eine solche Veröffentlichung rechtswidrig sein könnte.

Die Tipp24 SE hat ihr Grundkapital unter teilweiser Ausnutzung des auf der Hauptversammlung vom 29. Juni 2011 beschlossenen genehmigten Kapitals von EUR 7.985.088 um EUR 400.000 auf EUR 8.385.088 gegen Bareinlagen und unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre erhöht. Die 400.000 neuen, auf den Namen lautenden Stammaktien (Stückaktien) wurden im Rahmen eines beschleunigten Platzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuilding) bei qualifizierten Anlegern sowie ausgewählten weiteren Investoren im Rahmen einer Privatplatzierung außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika, Kanadas, Australiens und Japans zu einem Preis von EUR 40,00 je neuer Aktie platziert. Die Emission war mehrfach überzeichnet.
Aus der Kapitalerhöhung fließt der Gesellschaft ein Bruttoemissionserlös in Höhe von EUR 16 Millionen zu. Die Tipp24 SE beabsichtigt, den Nettoemissionserlös aus der Kapitalerhöhung insbesondere zur Finanzierung von Projekten im Rahmen der Internationalisierungsstrategie sowie für die mittelfristige Finanzausstattung zur Erfüllung ihrer Aufgaben als Konzernobergesellschaft zu nutzen.

Die neuen Aktien sollen prospektfrei zum Börsenhandel im regulierten Markt (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen werden. Die Berenberg Bank hat die Kapitalerhöhung als Sole Bookrunner begleitet.
Kontakt:
Tipp24 SE
Frank Hoffmann 
Investor Relations
Telefon: +49 40 32 55 33-142
E-Mail: frank.hoffmann@tipp24.de
Internet: www.tipp24-se.de

Nicht zur Verbreitung oder Veröffentlichung in den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen), Kanada, Australien oder Japan oder sonstigen Ländern, in denen eine solche Veröffentlichung rechtswidrig sein könnte. Die Verbreitung dieser Veröffentlichung kann in manchen Ländern rechtlichen Beschränkungen unterliegen und jeder, der im Besitz dieses Dokuments oder der darin in Bezug genommenen Informationen ist, sollte sich über solche Beschränkungen informieren und diese einhalten. Eine Nichteinhaltung solcher Beschränkungen kann eine Verletzung kapitalmarktrechtlicher Gesetze solcher Länder darstellen.

Haftungsausschluss

Diese Ad-hoc-Mitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, Deutschland oder irgendeinem anderen Land dar. Weder diese Veröffentlichung noch deren Inhalt dürfen für ein Angebot in irgendeinem Land zu Grunde gelegt werden. Die Wertpapiere der Tipp24 SE dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika weder verkauft, noch angeboten werden, solange keine Registrierung vorgenommen wird oder eine Ausnahme vom Registrierungserfordernis gemäß dem United States Securities Act von 1933 in zuletzt geänderter Fassung (der 'Securities Act') besteht. Die Wertpapiere der Tipp24 SE wurden und werden nicht nach dem Securities Act registriert.

Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Veröffentlichung nur an (i) professionelle Anleger, die unter Artikel 19(5) der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils gültigen Fassung (nachfolgend 'Order') fallen und (ii) Personen, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (High Net Worth Gesellschaften, Personengesellschaften, etc.) (solche Personen zusammen die 'Relevanten Personen'). Diese Veröffentlichung ist nur an Relevante Personen gerichtet und darf nur an diese verteilt werden. Andere Personen dürfen darauf nicht Bezug nehmen oder sich darauf verlassen. Jede Anlage oder Anlagemöglichkeit, von der in dieser Veröffentlichung die Rede ist, steht ausschließlich Relevanten Personen offen und wird nur mit Relevanten Personen eingegangen.

In Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ('EWR'), die die Prospektrichtlinie umgesetzt haben (die 'Relevanten Mitgliedsstaaten') richtet sich diese Veröffentlichung und jegliches nachfolgende Angebot ausschließlich an qualifizierte Anleger im Sinne der Prospektrichtlinie ('Qualifizierte Anleger'). Für diese Zwecke meint 'Prospektrichtlinie' die Richtlinie 2003/71/EG (einschließlich aller Änderungen, insbesondere der Prospektrichtlinie-Änderungsrichtlinie 2010/73/EU, sofern im jeweiligen Relevanten Mitgliedstaat umgesetzt).

Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, die ein Angebot der Wertpapiere, deren Erwerb oder die Verteilung dieser Veröffentlichung in Länder, in denen dies nicht zulässig ist, gestatten würden. Jeder, in dessen Besitz diese Veröffentlichung gelangt, muss sich über etwaige Beschränkungen selbst informieren und diese beachten.


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