Tipp24 SE: Voraussichtlich deutliche Aufwandsminderung wegen Änderungen des britischen Gaming Duty-Regimes Tipp24 SE / Schlagwort(e): Rechtssache 10.10.2014 19:56 Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Infolge anstehender Anpassungen der britischen Steuerbehörden hinsichtlich der Grundlage der Bemessung der Glücksspielabgabe (remote gaming duty) wird die MyLotto24 Limited, eine vollkonsolidierten Minderheitsbeteiligung der Tipp24 SE, ab dem 1. Dezember 2014 keiner entsprechenden Abgabenpflicht mehr für die außerhalb des Vereinigten Königreichs erzielten Bruttospielerträge (gross gambling yield) unterliegen. Der Effekt einer solchen Reduzierung der Glücksspielabgabe wird von der Höhe und Herkunft der zukünftigen Bruttospielerträge der MyLotto24 Limited abhängen. Wären die neuen Regelungen bereits auf die Bruttospielerträge der vergangenen vier Quartale anwendbar gewesen, hätten sich die konsolidierten Direkten Kosten des Geschäftsbetriebs (direct costs of operation) in diesem Zeitraum um einen Betrag von insgesamt ca. EUR 16,5 Millionen vermindert, was einen entsprechenden positiven Effekt auf das EBIT gehabt hätte. 10.10.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: Tipp24 SE 25 Southampton Buildings WC2A 1AL London Großbritannien Telefon: +44 (0)20 3739-7123 Fax: +44 (0)20 3739-7199 E-Mail: frank.hoffmann@tipp24.co.uk Internet: www.tipp24.co.uk ISIN: GB00BHD66J44 WKN: TPP024 Indizes: SDAX Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart Ende der Mitteilung DGAP News-Service |