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Pressemitteilung
ZEAL und Lotto24 schließen Business Combination Agreement ab
- Die Unterzeichnung des Business Combination Agreement unterstreicht die überzeugende strategische Logik und das Wertschöpfungspotenzial der Transaktion für die Aktionäre beider Unternehmen.
- Transaktion hat Freigabe vom Bundeskartellamt erhalten.
- Außerordentliche Hauptversammlung zur Genehmigung des Angebots am 18. Januar 2019.
(London, 24. Dezember 2018)
Die ZEAL Network SE ("ZEAL") und die Lotto24 AG ("Lotto24"), Deutschlands größter gewerblicher Online-Lotterievermittler, haben heute ein Business Combination Agreement ("BCA") abgeschlossen. Im BCA verpflichten sich ZEAL und Lotto24 zur Zusammenarbeit, um die notwendigen glücksspielrechtlichen Erlaubnisse zu erhalten, Synergien zu realisieren und Wachstums- und Wertschöpfungsmöglichkeiten zu erschließen.
Petra von Strombeck (Vorstandsvorsitzende von Lotto24) und Magnus von Zitzewitz (Finanzvorstand von Lotto24) werden voraussichtlich zusätzlich in den ZEAL-Vorstand eintreten, während Jonas Mattsson (CFO von ZEAL) zusätzlich in den Vorstand von Lotto24 eintreten wird, sobald die Details der Zusammenarbeit und der Umsetzungsplanung vereinbart sind.
Lotto24 hat bekräftigt, dass eine Zusammenarbeit zwischen Lotto24 und ZEAL auf der Grundlage des BCA im strategischen Interesse von Lotto24, seinen Aktionären und weiteren Stakeholdern liegt.
ZEAL hatte am 19. November 2018 die Absicht angekündigt, die Transaktion im Wege eines freiwilligen Übernahmeangebots für Lotto24 umzusetzen. Die Transaktion wird nach ihrem Abschluss ein digitales Lotterieunternehmen mit derzeit zusammen mehr als 5 Millionen Kunden weltweit, einem kombinierten Transaktionsvolumen von derzeit rund EUR 500 Millionen und einer breiten internationalen Präsenz schaffen. Im Rahmen der Transaktion beabsichtigt ZEAL, die Kontrolle über ihre Tochtergesellschaften myLotto24 und Tipp24 zurückzuerlangen und das deutsche Zweitlotteriegeschäft in ein lokal lizenziertes gewerbliches Online-Vermittlungsgeschäft umzuwandeln.
Dr. Helmut Becker, CEO, ZEAL, sagt: "Diese Transaktion wird ZEAL mit Lotto24 wiedervereinigen und uns bestens positionieren, um das Online-Wachstum im deutschen und internationalen Lotteriemarkt zu beschleunigen. Das Business Combination Agreement unterstreicht die strategische Logik dieser Transaktion und den damit geschaffenen Wert - für die Aktionäre beider Unternehmen, die Kunden, die deutschen Bundesländer und die gemeinnützigen Organisationen. Ich freue mich darauf, mit Lotto24 zusammenzuarbeiten, auf den Stärken des anderen aufzubauen und das Wachstum im In- und Ausland voranzutreiben."
Der Zusammenschluss von ZEAL und Lotto24 wurde vom Bundeskartellamt am 18. Dezember 2018 genehmigt.
ZEAL hat eine außerordentliche Hauptversammlung für den 18. Januar 2019 einberufen, in der den Aktionären vorgeschlagen wird, dem Angebot zuzustimmen. Die Versammlungsunterlage und Einberufung ist unter www.zeal-angebot.com verfügbar.
Pressekontakt:
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M: +49 1736517710
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Investoren:
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T: +44 (0) 20 3739 7123
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Diese Bekanntmachung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder ein Angebot zum Kauf oder Tausch noch eine Aufforderung zum Verkauf oder zur Abgabe eines Angebots zum Tausch von Wertpapieren der Lotto24 AG ("Lotto24") oder der ZEAL Network SE ("ZEAL") dar. Die endgültigen Bedingungen und weitere das öffentliche Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen werden nach Gestattung der Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage mitgeteilt werden. ZEAL behält sich vor, in den endgültigen Bedingungen und Bestimmungen des öffentlichen Übernahmeangebots von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen. Investoren und Inhabern von Wertpapieren von Lotto24 wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Übernahmeangebot stehenden Bekanntmachungen zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten oder enthalten werden.
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ZEAL-Aktien wurden und werden nicht nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung oder bei einer Wertpapieraufsichtsbehörde eines Bundesstaates oder einer anderen Rechtsordnung der Vereinigten Staaten von Amerika ("USA") registriert. Aus diesem Grund dürfen die ZEAL-Aktien, vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen, nicht in den USA sowie anderen Rechtsordnungen angeboten oder verkauft werden, wo dies einen Verstoß gegen nationales Recht darstellen würde. Es findet kein öffentliches Angebot in den USA statt.
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