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DGAP-Ad-hoc News vom 24.09.2008

Tipp24 AG: Lottovermittlung im Internet durch Tipp24 bleibt in Berlin erlaubt

Tipp24 AG / Sonstiges/Sonstiges

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
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Die Tipp24 AG hat vor dem Verwaltungsgericht Berlin einen wichtigen Sieg gegen den neuen Glücksspiel-Staatsvertrag errungen. Das Gericht entschied gegen das Land Berlin, dass die zentralen Vorschriften des Glücksspiel-Staatsvertrags für gewerbliche Lotto-Spielvermittler wie Tipp24 keine Anwendung finden, weil sie unverhältnismäßige Beschränkungen der Dienstleistungsfreiheit enthalten.

Dies gilt ausdrücklich auch für die Zeit nach dem 1. Januar 2009. Gemäß dem neuen Staatsvertrag, der am 1. Januar 2008 in Kraft getreten ist, sollte die Vermittlung von Lotterien im Internet ab diesem Zeitpunkt ausnahmslos verboten sein.

Diese Entscheidung ist das erste von Tipp24 erstrittene Urteil in einem verwaltungsgerichtlichen Hauptsacheverfahren und damit für Tipp24 besonders bedeutsam. Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts benötigt Tipp24 in Berlin für die Vermittlung von staatlichen Lotterien mit nicht mehr als zwei wöchentlichen Ziehungen weiterhin keine staatliche Erlaubnis. Die Erlaubnispflicht und das Verbot der Vermittlung dieser Lotterien im Internet seien nicht mit der Dienstleistungsfreiheit vereinbar. Für unverhältnismäßig und unanwendbar erklärte das Gericht auch die gesetzliche Anforderung, wonach Lottotipps nur bei der Lotteriegesellschaft des Bundeslandes abgegeben werden dürfen, in dem sich der Spieler bei Abgabe des Lottotipps aufhält. Schließlich erklärte das Gericht zusätzlich die gesetzlichen Beschränkungen der Werbung von Tipp24 im und außerhalb des Internets für rechtswidrig. Auch das Geschäftsmodell von Tipp24, Provisionen von den Landeslotterien zu erhalten, bleibt zulässig: Das Provisionsverbot des Berliner Rechts hat keinen Bestand (Verwaltungsgericht Berlin, Aktenzeichen VG 35 A 15.08).

Das Land Berlin kann gegen das Urteil noch Rechtsmittel einlegen.
Zusatzinformationen:
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24.09.2008 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
 
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