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DGAP-Ad-hoc News vom 26.01.2010

Tipp24 erwartet Rechtsstreit gegen Jackpot-Versicherung - Korrektur der Gesamtjahresprognose

Tipp24 SE / Rechtssache/Gewinnwarnung

26.01.2010 

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Der MyLotto24 Ltd., einer vollkonsolidierten Minderheitsbeteiligung der Tipp24 SE, wurde seitens ihrer Versicherung mitgeteilt, dass diese eine Auszahlung der Versicherungssumme im Zusammenhang mit dem Jackpot-Gewinn eines ihrer Spielteilnehmer im Herbst 2009 ablehne. Bei der Ausspielung am 23. September 2009 hatte ein Spielteilnehmer den Rekord-Jackpot-Gewinn von rund 31,7 Millionen Euro erzielt.

Die MyLotto24 Ltd. hält die Zahlungsverweigerung der Versicherung für vertragswidrig und beabsichtigt, diese gerichtlich auf Zahlung der vollen Versicherungssumme von rund 21,7 Millionen Euro in Anspruch zu nehmen. Weiterhin beabsichtigt die MyLotto24 Ltd., die bestehende Versicherungsdeckung kurzfristig zu ersetzen.

Auf Ebene des Konzernabschlusses der Tipp24 SE führt die Zahlungsverweigerung, ungeachtet des nach Auffassung der Tipp24 SE unverändert bestehenden Anspruchs der MyLotto24 Ltd. gegen die Versicherung, dazu, dass der Ansatz der Versicherungssumme in Konzernbilanz und Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung zu unterbleiben hat.
Dementsprechend korrigiert die Tipp24 SE ihre Prognose für das Gesamtjahr 2009 dahingehend, dass ein konsolidiertes operatives Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) von mindestens 21 Millionen Euro sowie eine Gesamtleistung von mindestens 73 Millionen Euro erwartet wird. Die Position Umsatzerlöse ist durch die Korrektur nicht betroffen. Trotz der Auszahlung des Jackpot-Gewinns im Oktober 2009 konnte der konsolidierte Finanzmittelbestand per Ende 2009 auf mehr als 81 Millionen Euro gesteigert werden (Vorjahr: 66 Millionen Euro).


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