Wacker Neuson SE, München
WKN: WACK01 / ISIN: DE000WACK012
Aktienrückkauf: Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr.596/2014 und Art. 2 Abs. 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
Erwerb eigener Aktien - Schlussmeldung
Die Wacker Neuson SE hat den nach Bekanntmachung gemäß Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016 am 1. April 2021 begonnenen Erwerb eigener Aktien am 19. November 2021 abgeschlossen.
Es wurden insgesamt 2.124.655 Stück Aktien der Wacker Neuson SE im Rahmen des Aktienrückkaufs erworben. Der an der Börse gezahlte Kaufpreis je Aktie betrug durchschnittlich 24,95 Euro. Insgesamt wurden eigene Aktien zu einem Gesamtpreis von 52.999.971,94 Euro (ohne Erwerbsnebenkosten) zurückgekauft.
Der Aktienrückkauf erfolgte nach Maßgabe der Safe-Harbour-Regelungen des Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 durch eine von der Wacker Neuson SE beauftragte Bank ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra).
Informationen über die einzelnen Transaktionen sowie über das tägliche Handelsvolumen gemäß Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung) und gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 sind im Internet unter folgendem Link veröffentlicht:
https://wackerneusongroup.com/investor-relations/details-zur-aktie/aktienrueckkauf
München, den 22. November 2021
Wacker Neuson SE
Der Vorstand