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Diebold Nixdorf Holding Germany Inc. & Co. KGaA.

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Ad-hoc-Mitteilung News vom 30.11.2006

Ad hoc: Dividendenvorschlag €2,80 - 'Aktiensplit' - Umwandlung gebundener in freie Kapitalrücklage

Der Aufsichtsrat der Wincor Nixdorf AG hat auf seiner Sitzung am 30. November 2006 beschlossen, dem Dividendenvorschlag des Vorstands für das Geschäftsjahr 2005/06 zu folgen. Vorgesehen ist ein Vorschlag an die Hauptversammlung am 29. Januar 2007, eine Dividende von € 2,80 pro Aktie (i.V. € 2,10) auszuschütten. Vorstand und Aufsichtsrat haben zudem entschieden, der Hauptversammlung vorzuschlagen, das Grundkapital der Gesellschaft aus Gesellschaftsmitteln durch Ausgabe neuer Aktien zu verdoppeln. Die Aktionäre sollen ohne Zahlung für jede gehaltene Aktie eine zusätzliche Aktie erhalten (Berichtigungsaktie). Dies kommt im Ergebnis einem Aktiensplit im Verhältnis 1 : 2 gleich. Verbunden mit dieser Maßnahme soll ein Teil der gebundenen in eine freie Kapitalrücklage umgewandelt werden. Dies soll durch eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln mit anschließender ordentlicher Kapitalherabsetzung erfolgen.

Mit dem Dividendenvorschlag setzt die Wincor Nixdorf AG ihre Dividendenpolitik fort, ihre Aktionäre am guten Erfolg des Unternehmens zu beteiligen und etwa die Hälfte des um den Ergebniseffekt aus der Abschreibung von Produkt- Know-how bereinigten Jahresüberschusses (Cash Net Income) auszuschütten. Es sollen für das Geschäftjahr 2005/06 insgesamt ca. € 46,32 Mio. ausgeschüttet werden.

Mit der Ausgabe von Berichtigungsaktien ist beabsichtigt, den optischen Wert der Wincor Nixdorf-Aktie zu verringern. Mit dieser Maßnahme wird das Ziel verfolgt, einen anlegerfreundlicheren Aktienkurs zu erreichen, der den Handel mit Wincor Nixdorf-Aktien erleichtert.

Die geplante Umwandlung der gebundenen in eine freie Kapitalrücklage umfasst ein Volumen von € 95,35 Mio. und soll dazu dienen, derzeit gebundenes Kapital für zukünftige Dividendenzahlungen an die Aktionäre verfügbar zu machen. Um die gebundene Kapitalrücklage in eine freie Kapitalrücklage zu wandeln, ist es aus rechtlichen Gründen erforderlich, eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln mit anschließender ordentlicher Kapitalherabsetzung durchzuführen. Der Ertrag aus der ordentlichen Kapitalherabsetzung soll in vollem Umfang in die freie Kapitalrücklage eingestellt werden.

 

Diese Information enthält zukunftsbezogene Aussagen, die auf den gegenwärtigen Annahmen und Einschätzungen der Unternehmensleitung der Wincor Nixdorf AG beruhen. Diese Aussagen sind nicht als Garantien dafür zu verstehen, dass sich diese Erwartungen auch als richtig erweisen. Die zukünftige Entwicklung sowie die von der Wincor Nixdorf AG und seinen verbundenen Unternehmen tatsächlich erreichten Ergebnisse sind abhängig von einer Reihe von Risiken und Unsicherheiten und können daher wesentlich von den zukunftsbezogenen Aussagen abweichen. Verschiedene dieser Faktoren liegen außerhalb des Einflussbereichs von Wincor Nixdorf und können nicht präzise vorausgeschätzt werden, wie z.B. das künftige wirtschaftliche Umfeld sowie das Verhalten von Wettbewerbern und anderen Marktteilnehmern. Eine Aktualisierung der zukunftsbezogenen Aussagen ist weder geplant noch übernimmt Wincor Nixdorf hierzu eine gesonderte Verpflichtung.

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