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Wüstenrot & Württembergische AG

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DGAP-Ad-hoc News vom 20.06.2007

Wüstenrot & Württembergische AG: Spruchverfahren

Wüstenrot & Württembergische AG / Sonstiges
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
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Das Bundesverfassungsgericht hat der Wüstenrot & Württembergische AG heute mitgeteilt, dass es durch Nichtannahmebeschluss die gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart gerichteten Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen hat. Demnach muss auf die ehemaligen Aktien der WürttAG kein Barausgleich geleistet werden, da das Umtauschverhältnis zum Zeitpunkt der Fusion angemessen war.

Im Zusammenhang mit der Überprüfung der Angemessenheit des Umtauschverhältnisses zum Zeitpunkt der 1999 erfolgten Fusion von Württembergische AG Versicherungs-Beteiligungsgesellschaft und Wüstenrot Beteiligungs-AG zur Wüstenrot & Württembergische AG hatte das Oberlandesgericht Stuttgart zuvor einen Beschluss gefasst, der die Beschwerden der Antragsteller gegen den erstinstanzlichen Beschluss des Landgerichts Stuttgart zurückwies.

Stuttgart, 20. Juni 2007




 



Dr. Immo Dehnert
Pressesprecher
Wüstenrot & Württembergische AG
Gutenbergstraße 30
70176 Stuttgart
Telefon: 0711 662-1471



DGAP 20.06.2007 

 
Sprache:      Deutsch
Emittent:     Wüstenrot & Württembergische AG
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              70176 Stuttgart Deutschland
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