Wüstenrot & Württembergische AG: Spruchverfahren Wüstenrot & Württembergische AG / Sonstiges Veröffentlichung einer Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Das Bundesverfassungsgericht hat der Wüstenrot & Württembergische AG heute mitgeteilt, dass es durch Nichtannahmebeschluss die gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart gerichteten Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen hat. Demnach muss auf die ehemaligen Aktien der WürttAG kein Barausgleich geleistet werden, da das Umtauschverhältnis zum Zeitpunkt der Fusion angemessen war. Im Zusammenhang mit der Überprüfung der Angemessenheit des Umtauschverhältnisses zum Zeitpunkt der 1999 erfolgten Fusion von Württembergische AG Versicherungs-Beteiligungsgesellschaft und Wüstenrot Beteiligungs-AG zur Wüstenrot & Württembergische AG hatte das Oberlandesgericht Stuttgart zuvor einen Beschluss gefasst, der die Beschwerden der Antragsteller gegen den erstinstanzlichen Beschluss des Landgerichts Stuttgart zurückwies. Stuttgart, 20. Juni 2007 Dr. Immo Dehnert Pressesprecher Wüstenrot & Württembergische AG Gutenbergstraße 30 70176 Stuttgart Telefon: 0711 662-1471 DGAP 20.06.2007 Sprache: Deutsch Emittent: Wüstenrot & Württembergische AG Gutenbergstrasse 30 70176 Stuttgart Deutschland Telefon: 0711-662-1471 Fax: 0711-662-1334 E-mail: immo.dehnert@ww-ag.com www: www.ww-ag.com ISIN: DE0008051004 WKN: 805100 Indizes: Börsen: Amtlicher Markt in Frankfurt (General Standard), Stuttgart; Freiverkehr in Berlin-Bremen, Düsseldorf Ende der Mitteilung DGAP News-Service |