Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
Schlussmeldung zur zweiten Tranche
des am 4. März 2022 bekannt gemachten Aktienrückkaufprogramms
HeidelbergCement AG
Berliner Straße 6, 69120 Heidelberg
Die HeidelbergCement AG hat den Erwerb von Aktien der HeidelbergCement AG im Rahmen der zweiten Tranche des am 4. März 2022 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 bekannt gemachten Aktienrückkaufprogramms am 13. Juli 2022 abgeschlossen.
Im Rahmen der zweiten Tranche des Aktienrückkaufprogramms wurden insgesamt 6.906.281 Aktien (ISIN DE0006047004) erworben. Das entspricht ca. 3,5767% des Grundkapitals der Gesellschaft. Der an der Börse gezahlte Kaufpreis je Aktie betrug durchschnittlich 50,16 €. Der Gesamtpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) der zurückgekauften Aktien betrug 346.428.674,20 €.
Der Rückkauf der Aktien erfolgte durch eine von der HeidelbergCement AG beauftragte unabhängige Wertpapierfirma ausschließlich über den Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse.
Informationen zu den mit dem Aktienrückkaufprogramm zusammenhängenden Geschäften sind auf der Internetseite der HeidelbergCement AG (www.heidelbergcement.com) unter der Rubrik „Investor Relations/Aktie/Aktienrückkauf“ veröffentlicht.
Über den Beginn der nächsten Tranche des Rückkaufprogramms werden wir mit gesonderter Mitteilung informieren.
Heidelberg, den 14. Juli 2022
Der Vorstand