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ProSiebenSat.1 Media SE

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EQS-PVR News vom 01.06.2023

ProSiebenSat.1 Media SE: Veröffentlichung gemäß §§ 43 Abs. 2, 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

ProSiebenSat.1 Media SE
ProSiebenSat.1 Media SE: Veröffentlichung gemäß §§ 43 Abs. 2, 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
01.06.2023 / 17:46 CET/CEST
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Silvio Berlusconi hat uns am 31. Mai 2023 gemäß § 43 Abs. 1 WpHG Folgendes mitgeteilt: 

„Ich nehme Bezug auf meine Stimmrechtsmitteilungen nach 33 ff. des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) vom 9. Mai 2023 befreffend die ProSiebenSat.1 Media SE.

Infolge der Verschmelzung der Mediaset España Comunicación, S.A. (Madrid, Spanien) auf ihre Holdinggesellschaft MFE-MEDIAFOREUROPE N.V. (Cologno Monzese, Italien — nachfolgend MFE) zum 3. Mai 2023 erwarb MFE im Wege der Gesamtrechtsnachfolge alle Aktien und Instrumente in Bezug auf den Emittenten, die zuvor von der Mediaset España Comunicación, S.A. gehalten wurden. Daraus folgte am 3. Mai 2023 die Überschreitung der Schwelle von 15% und 20% der Stimmrechte aus Aktien an der ProSiebenSat. 1 Media SE, die unmittelbar von MFE gehalten werden.

Im Zusammenhang mit der Ausübung und Abwicklung von gehaltenen Instrumenten erfolgte am 9. Mai 2023 sodann die Überschreitung der Schwelle von 25% der Stimmrechte aus Aktien am Emittenten, die unmittelbar von MFE gehalten werden.

Daher teile ich, auch für die unter Ziffer 8 der Stimmrechtsmitteilungen vom 9. Mai 2023 jeweils genannten weiteren Tochterunternehmen
  • Finanziaria d'investimento Fininvest S.p.A (Mailand, Italien) und
  • MFE-MEDIAFOREUROPE N.V. (Cologno Monzese, Italien),
gemäß 43 Abs. 1 WpHG das Folgende hinsichtlich der mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele und der Herkunft der verwendeten Mittel mit:

I. Mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgte Ziele:
  1. Der Erwerb der Stimmrechte an der ProSiebenSat. I Media SE dient der Umsetzung langfristiger strategischer Ziele.
     
  2. Abhängig von den Marktverhältnissen, dem Aktienkurs und möglichen strategischen Optionen sowie vorbehaltlich etwaiger regulatorischer Freigaben ist es beabsichtigt, weitere Stimmrechte an der ProSiebenSat.1 Media SE durch Erwerb oder auf sonstige Weise innerhalb der nächsten zwölf Monate zu erlangen, einschließlich solcher Stimmrechte, die Gegenstand von bereits gehaltenen Instrumenten sind.
     
  3. Es ist angestrebt, im Interesse der ProSiebenSat.1 Media SE und unter Berücksichtigung der Beteiligung von MFE am Emittenten mit der Gesellschaft Gespräche über eine mögliche Berücksichtigung von Kandidatenvorschlägen von MFE für die Besetzung des Aufsichtsrats im Rahmen der Nachfolgeplanung des Aufsichtsrats zu führen. Darüber hinaus wird eine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der ProSiebenSat.1 Media SE, die über die Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung des Emittenten hinausgeht, derzeit nicht angestrebt. Abhängig von den künftigen Wahlvorschlägen des Aufsichtsrats der ProSiebenSat.1 Media SE zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern, wird gegebenenfalls darüber entschieden, von der aktienrechtlichen Möglichkeit jedes Aktionärs Gebrauch zu machen, eigene Wahlvorschläge zu unterbreiten.
     
  4. Es ist derzeit keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der ProSiebenSat.1 Media SE, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, angestrebt.

II. Ich teile nach 43 Abs. 1 Satz 4 WpHG mit, dass MFE weder Eigenmittel noch Fremdmittel zur Finanzierung des Erwerbs der Stimmrechte an dem Emittenten am 3. Mai 2023 eingesetzt hat, der im Wege der Gesamtrechtsnachfolge durch die Verschmelzung der Mediaset España Comunicación, S.A. auf MFE erfolgte. Zur Finanzierung des weiteren Erwerbs der Stimmrechte an dem Emittenten am 9. Mai 2023 hat MFE Fremdmittel eingesetzt. Im Hinblick auf meine Person sowie die Finanziaria d'investimento Fininvest S.p.A. erfolgte der Erwerb als Folge der Zurechnung der Stimmrechte nach 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG. Insoweit wurden zur Finanzierung des Erwerbs der Stimmrechte weder Eigenmittel noch Fremdmittel aufgewendet.“


01.06.2023 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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